Ratgeber · Grundschuld
Grundschuld einfach erklärt: was du da eigentlich unterschreibst.
Beim Notar liegt neben dem Kaufvertrag oft noch eine zweite dicke Urkunde: die Grundschuldbestellung. Viele unterschreiben sie, ohne genau zu wissen, was drinsteht. Dabei ist sie das Fundament deiner Finanzierung: Ohne sie gibt es praktisch keine Baufinanzierung.
Ich erkläre dir in normaler Sprache, was eine Grundschuld ist, warum sie keine Hypothek ist, was beim Notar passiert, warum der Rang im Grundbuch zählt und wie du sie nach der letzten Rate wieder loswirst.
Was eine Grundschuld ist
Eine Grundschuld belastet dein Grundstück so, dass aus ihm eine bestimmte Geldsumme an die Bank zu zahlen ist (§ 1191 BGB). Übersetzt: Zahlst du deinen Kredit nicht mehr, darf die Bank sich das Geld aus der Immobilie holen, notfalls über eine Zwangsversteigerung. Dafür steht sie im Grundbuch, in der dritten Abteilung, wo Hypotheken und Grundschulden eingetragen werden.
Für dich ändert sich im Alltag nichts. Du wohnst, du zahlst deine Rate, und die Grundschuld steht still im Grundbuch. Sie ist die Sicherheit, die es der Bank überhaupt erst möglich macht, dir einen so großen Betrag über so lange Zeit zu leihen.
Grundschuld oder Hypothek: der entscheidende Unterschied
Umgangssprachlich sagen viele „Hypothek“, wenn sie eine Baufinanzierung meinen. Rechtlich sind das aber zwei verschiedene Dinge:
- HypothekSie sichert eine ganz bestimmte Forderung (§ 1113 BGB) und hängt an ihr. Ist der Kredit getilgt, steht die Hypothek dem Eigentümer zu (§ 1163 BGB).
- GrundschuldSie setzt keine Forderung voraus (§ 1192 Abs. 1 BGB). Welche Schulden sie absichert, wird separat vereinbart. Sie bleibt auch nach der Tilgung bestehen und kann später für einen neuen Kredit genutzt werden.
Genau diese Flexibilität ist der Grund, warum Banken in der Praxis meist mit Grundschulden arbeiten. Für dich ist sie auch ein Vorteil: Eine bestehende Grundschuld kann bei einer späteren Modernisierung oder einem Bankwechsel wieder eingesetzt werden.
Grundschuldbestellung beim Notar
Die Grundschuld entsteht nicht per Handschlag. Weil das Grundbuchamt nur auf öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen hin einträgt (§ 29 GBO), läuft sie über den Notar. So sieht das in der Praxis aus:
- Die Bank schickt ein FormularDeine Bank gibt dem Notar ihre Grundschuldbestellung vor. Betrag und Bedingungen kommen von ihr.
- Du unterschreibst beim NotarBeim Kauf oft im selben Termin wie der Kaufvertrag oder kurz danach. Der Notar liest die Urkunde vor.
- Unterwerfung unter die ZwangsvollstreckungFast immer enthält die Urkunde deine Erklärung, dass die Bank ohne Gerichtsurteil vollstrecken darf, auch gegen spätere Eigentümer (§ 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO). Das klingt hart, ist aber Standard.
- Eintragung im GrundbuchErst mit der Eintragung ist die Grundschuld wirksam. Vorher zahlt die Bank in der Regel nicht aus.
Die Kosten dafür sind Teil der Kaufnebenkosten. Was in Niedersachsen insgesamt obendrauf kommt, steht in Kaufnebenkosten in Niedersachsen.
Der Rang im Grundbuch: wer zuerst bedient wird
Stehen mehrere Rechte im Grundbuch, entscheidet der Rang, wer bei einer Versteigerung zuerst Geld bekommt. In derselben Abteilung gilt die Reihenfolge der Eintragungen (§ 879 BGB).
Deshalb wollen Banken für eine Baufinanzierung in der Regel ganz vorne stehen. Lasten noch alte Grundschulden des Verkäufers auf der Immobilie, werden sie beim Kauf in der Regel abgelöst und gelöscht, bevor deine Bank ihren Platz bekommt. Der Notar koordiniert das. Bei mehreren Darlehen, etwa einem zweiten Kredit für eine Modernisierung, ist der Rang ein Grund, warum die nachrangige Bank genauer hinschaut.
Die Sicherungszweckerklärung: bitte genau lesen
Weil die Grundschuld an keinen bestimmten Kredit gebunden ist, braucht es einen Vertrag, der festlegt, wofür sie haftet. Das ist die Sicherungszweckerklärung, auch Zweckerklärung genannt. Das Gesetz spricht von einer Sicherungsgrundschuld und schützt dich: Einreden aus diesem Vertrag kannst du auch einem neuen Inhaber der Grundschuld entgegenhalten (§ 1192 Abs. 1a BGB).
- Enge ZweckerklärungDie Grundschuld sichert nur deinen Baukredit. Das ist die übersichtliche Variante.
- Weite ZweckerklärungDie Grundschuld sichert alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Bank gegen dich, also zum Beispiel auch einen Dispo oder einen späteren Kredit.
Lies diesen Teil vor dem Notartermin in Ruhe und frag nach, wenn dir etwas unklar ist. Ich gehe die Unterlagen gern mit dir durch, bevor du unterschreibst.
Nach der letzten Rate: Löschung oder stehen lassen
Ist dein Kredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld trotzdem im Grundbuch. Du hast dann zwei Wege:
- Löschen lassenDeine Bank stellt dir eine Löschungsbewilligung aus (§ 19 GBO). Weil zur Löschung auch deine Zustimmung als Eigentümer nötig ist (§ 27 GBO) und die Erklärungen beglaubigt sein müssen, gehst du damit zum Notar. Er stellt den Antrag beim Grundbuchamt. Heb die Löschungsbewilligung gut auf, bis alles erledigt ist.
- Stehen lassenPlanst du in ein paar Jahren eine Modernisierung oder brauchst du absehbar wieder Geld, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen. Dann sparst du dir später eine neue Eintragung.
Verkaufst du die Immobilie, kümmert sich der Notar im Kaufvertrag darum, dass deine Bank aus dem Kaufpreis abgelöst und die Grundschuld gelöscht oder vom Käufer übernommen wird.
Wie es weitergeht
Die Grundschuld ist ein Baustein deiner Finanzierung, nicht die Finanzierung selbst. Den Überblick über Ablauf, Eigenkapital, Zinsbindung und Tilgung findest du auf Baufinanzierung. Wie viel Kredit am Ende im Grundbuch abgesichert werden muss, hängt an deinem Kaufpreis und deinem Eigenkapital. Das rechnest du im Rechner in einer Minute durch.
Fragen zu einer konkreten Urkunde? Schick sie mir oder melde dich über Kontakt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Hypothek hängt fest an einem bestimmten Kredit. Ist der zurückgezahlt, steht sie dem Eigentümer zu. Die Grundschuld setzt keine Forderung voraus. Welchen Kredit sie absichert, regelt erst die Sicherungszweckerklärung. Deshalb ist sie flexibler und in der Praxis der Normalfall.
Verschwindet die Grundschuld automatisch, wenn der Kredit abbezahlt ist?
Nein. Sie bleibt im Grundbuch stehen, bis jemand ihre Löschung beantragt. Dafür brauchst du die Löschungsbewilligung deiner Bank und deine eigene, notariell beglaubigte Zustimmung. Der Notar reicht beides beim Grundbuchamt ein.
Warum stehen in der Grundschuld so hohe Zinsen?
Die Grundschuldzinsen sind nicht dein Kreditzins. Sie sind ein Sicherheitspuffer für die Bank, falls es einmal zur Zwangsversteigerung kommt. Was du tatsächlich zahlst, steht in deinem Darlehensvertrag.
Muss ich bei einem Bankwechsel eine neue Grundschuld eintragen lassen?
Meist nicht. Bei einer Umschuldung wird die bestehende Grundschuld in der Regel an die neue Bank abgetreten. Das ist meist günstiger als eine neue Eintragung. Mehr dazu auf Anschlussfinanzierung.
Was kostet die Grundschuld?
Notar und Grundbuchamt berechnen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, abhängig vom Betrag der Grundschuld. Beim Kauf laufen diese Kosten meist in den Notar- und Grundbuchkosten mit, siehe Kaufnebenkosten in Niedersachsen.
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